Kommunales Förderprogramm für Altstadt, in den Bereichen Scheunenviertel und ehemaligen Bahnhofs sowie Stirnberg

Hausbesitzer in der Altstadt, in den Bereichen Scheunenviertel und des ehemaligen Bahnhofs sowie Stirnberg haben die Möglichkeit für Erhaltung- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden Fördermittel von der Stadt Eschenbach zu bekommen. Dafür hat die Stadt Eschenbach bereits vor vielen Jahren ein kommunales Förderprogramm aufgelegt, das im Jahr 2022 erweitert wurde. Gefördert werden die Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden, Fenstern und Türen und Dächern. Ebenso kann finanzielle Unterstützung für die Gestaltung von Außentreppen, Einfriedungen, Hofräumen und Modernisierungsmaßnahmen an Heizungs- und Sanitäranlagen gewährt werden.

Die Fördersumme kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten betragen, Maximalbeträge wurden festgesetzt. Die Mindestsumme in Höhe von 1.500 € förderfähige Kosten muss erreicht werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Ziele der Gestaltungssatzung der Stadt Eschenbach eingehalten werden (§15 Abs. 5 der Gestaltungssatzung wurde inzwischen aufgehoben).

Für das Förderverfahren müssen folgende Schritte eingehalten werden: Der Architekt Herr Stiefler vom Architekturbüro RSP in Bayreuth (Tel. 0921/764500) berät den Bauwilligen im Hinblick auf die Gestaltung des Vorhabens, die Stadtbau Amberg (Tel. 09621/37879) erteilt Auskünfte zum Förderverfahren. Sie dürfen sich auch gerne an die Stadtverwaltung wenden (Herr Wagner, Tel. 09645/920024). Die Förderanträge sind vor Beginn der Maßnahme (d.h. vor der Vergabe des Auftrags an die Baufirma) einzureichen; die Bewilligung der Stadt Eschenbach muss abgewartet werden.

Weitere Informationen ersehen Sie aus beiliegendem Förderprogramm.

Nachfolgend die Abbildungen einiger Ergebnisse erfolgreicher Sanierungsmaßnahmen:

Vor der Sanierung

Nach der Sanierung


Vor der Sanierung

Nach der Sanierung


Vor der Sanierung

Nach der Sanierung

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