Infos für Neubürger

Sie sind neu nach Eschenbach gezogen? Hier haben wir wissenswertes für Neubürger gesammelt:

Polizeiliche An-, Um- und Abmeldung:

Abfallbeseitigung (Restmüll):

Nachfolgender Link führt zur Seite der Abfalltermine.

An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen

Härtebereich des Wassers:

Das Trinkwasser liegt im Härtebereich weich bis mittel (7,97°dH).
Der pH-Wert des Wassers beträgt 8,2 +/- 0,3.

Allgemeines zum Wasser/Abwasser:

Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist nach der jeweiligen Satzung der Grundstückseigentümer. In diesen Fällen sollten Sie auf folgendes achten:
1. Bei einem Eigentümerwechsel sollte der Zählerstand zusammen mit den Daten des neuen Eigentümers der Gemeindeverwaltung mitgeteilt werden.
2. Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestellt werden. Sollten Sie Mieter sein, erfolgt die Abrechnung mit dem Eigentümer über die Nebenkostenabrechnung. Ein Mieterwechsel löst bei der Gemeinde keinen Vorgang aus.

Meldung des Zählerstands:

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Marienplatz 42, Frau Ackermann,Tel. 09645 92 00-13

Techn. Neuanschluss an die Wasserversorgung:

Firma Südwasser, Tel. 0180 41 92 089

echn. Neuanschluss an die Abwasserentsorgung:

Kläranlage Eschenbach, Herr Bernhardt,Tel. 0160 50 83 087

Beitragsberechnung beim Neuanschluss:

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Marienplatz 42, Herr Wagner, Tel. 09645 92 00-24

Grundsteuer, Gewerbesteuer:

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Marienplatz 42, Herr Hesl, Tel. 09645 92 00-12

Hundesteuer An-, Um- und Abmeldung:

Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach, Marienplatz 42, Frau Ackermann, Tel. 09645 92 00-13

Sonstige Steuerangelegenheiten:

Finanzamt Weiden

Kindergarten Eschenbach:

Kindergarten in der Stadt Eschenbach i.d.OPf.

Schulen:

Schulen in der Stadt Eschenbach i.d.OPf.

Stromversorgung/Gas/Öl:

Sie müssen einen Stromlieferungsvertrag mit einem frei wählbaren Energieversorger abschließen. Dies gilt für Eigentümer und Mieter. Ebenfalls ist ein Liefervertrag für ihre Brennstoffversorgung mit einem Anbieter ihrer Wahl abzuschließen.

Einzugsermächtigung:

Sie haben laufende Zahlungen an die Stadt Eschenbach zu entrichten, z. B. Kindergartengebühren, Grundsteuer usw.: Dann nutzen Sie doch die Möglichkeit der Einzugsermächtigung. Sie ersparen sich damit unnötige Mahnungen. Die Ermächtigung ist jederzeit widerrufbar.

Post:

Wenn Sie zuziehen, stellen Sie bei Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag (kostenpflichtig).

Telefon/Internet:

Für den Anschluss eines Telefons oder eines Internetzugangs wenden Sie sich bitte an einen Anbieter Ihrer Wahl.

Allgemein:

Sie sollten außerdem noch an Hausbank, Versicherung, Arbeitgeber/ Agentur für Arbeit, Arzt, Krankenkasse, GEZ, etc. denken.

Benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an unsere Gemeindeverwaltung. Wir werden versuchen, Ihnen weiterzuhelfen! Tel.: 09645 92 00-0

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