21.08.2026
Bekanntmachung Badeverbot am Rußweiher
BEKANNTMACHUNG
Badeverbot am Rußweiher
Für den gesamten Rußweiher gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Badeverbot!
Die Gesundheitsverwaltung des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab hat bei einer turnusgemäßen Überprüfung des Rußweihers gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) Wasserproben vorgenommen. Hier konnten mikroskopisch erhöhte Konzentrationen an Cyanobakterien („Blaualgen“) festgestellt werden.
Bei „Blaualgen“ handelt es sich um Bakterien, deren verstärktes Vorhandensein im
Wasser üblicherweise durch eine ungewöhnliche grüne Trübung des Wassers auffällt.
Massenansammlungen führen zu grün-braunen Schlieren im und auf dem Wasser
sowie und in besonders starken Fällen zu zusammenhängenden Algenteppichen an
der Wasseroberfläche. Diese werden teilweise durch den Wind im Uferbereich
zusammengetrieben, können sich je nach Wetter aber auch schnell wieder auflösen.
Blaualgen produzieren Gifte, die gesundheitsschädlich sein können. Bei Kontakt des
Wassers mit der Haut und vor allem beim Verschlucken kann es unter anderem zu
Haut- und Schleimhautreizungen, Magen-Darm-Beschwerden, Atemnot und
allergischen Reaktionen kommen. Die Giftwirkung nimmt mit der Menge
verschluckten Wassers zu.
Betroffen sind Personen, die im Wasser schwimmen oder bei anderen
Wassersportarten intensiven Kontakt mit dem Wasser haben, z.B. beim
Wasserskifahren, Windsurfen, Tauchen und Kopfsprung. Besonders gefährdet sind
Kinder und Kleinkinder, die im Wasser oder in der Flachwasserzone spielen. Blaualgen
können auch die Gesundheit von Warmblütern wie beispielsweise mitgeführte Hunde
beeinträchtigen, etwa wenn diese blaualgenhaltiges Wasser trinken.
Marcus Gradl
1. Bürgermeister