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21.08.2026

Bekanntmachung Badeverbot am Rußweiher

BEKANNTMACHUNG

 

Badeverbot am Rußweiher

 

Für den gesamten Rußweiher gilt ab sofort und bis auf Weiteres ein Badeverbot!

 

Die Gesundheitsverwaltung des Landratsamtes Neustadt a. d. Waldnaab hat bei einer turnusgemäßen Überprüfung des Rußweihers gemäß der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) Wasserproben vorgenommen. Hier konnten mikroskopisch erhöhte Konzentrationen an Cyanobakterien („Blaualgen“) festgestellt werden.

 

Bei „Blaualgen“ handelt es sich um Bakterien, deren verstärktes Vorhandensein im

Wasser üblicherweise durch eine ungewöhnliche grüne Trübung des Wassers auffällt.

Massenansammlungen führen zu grün-braunen Schlieren im und auf dem Wasser

sowie und in besonders starken Fällen zu zusammenhängenden Algenteppichen an

der Wasseroberfläche. Diese werden teilweise durch den Wind im Uferbereich

zusammengetrieben, können sich je nach Wetter aber auch schnell wieder auflösen.

 

Blaualgen produzieren Gifte, die gesundheitsschädlich sein können. Bei Kontakt des

Wassers mit der Haut und vor allem beim Verschlucken kann es unter anderem zu

Haut- und Schleimhautreizungen, Magen-Darm-Beschwerden, Atemnot und

allergischen Reaktionen kommen. Die Giftwirkung nimmt mit der Menge

verschluckten Wassers zu.

 

Betroffen sind Personen, die im Wasser schwimmen oder bei anderen

Wassersportarten intensiven Kontakt mit dem Wasser haben, z.B. beim

Wasserskifahren, Windsurfen, Tauchen und Kopfsprung. Besonders gefährdet sind

Kinder und Kleinkinder, die im Wasser oder in der Flachwasserzone spielen. Blaualgen

können auch die Gesundheit von Warmblütern wie beispielsweise mitgeführte Hunde

beeinträchtigen, etwa wenn diese blaualgenhaltiges Wasser trinken.

 

Marcus Gradl

1. Bürgermeister