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Erwerb städtischer Bauplätze

Richtlinien für die Vergabe von stadteigenen Bauplätzen

Die Stadt Eschenbach hat sich Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen, die sich in städtischem Besitz befinden, gegeben. In diesen Richtlinien heißt es u.a.:

  • Die Bauplätze werden in der Regel an die Bewerber in der Bauwerberliste vergeben. Bauwillige, die noch kein Baugrundstück oder sonstiges Wohneigentum besitzen, werden bevorzugt behandelt.
  • Das Grundstück muss innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus bebaut werden.
  • Der Stadt steht ein Rückkaufsrecht zu, wenn die Bebauung innerhalb der Frist von drei Jahren nicht erfolgt oder das Grundstück in unbebautem Zustand veräußert wird. Als Rückkaufpreis gilt der jeweils im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis zuzüglich bereits bezahlter Erschließungskosten, ohne Erstattung von Zinsen und Auslagen.
  • Das Wohnhaus muss vom Käufer selbst bezogen und darf auf die Dauer von fünf Jahren nach Bezugsfertigkeit ohne Zustimmung der Stadt nicht veräußert werden.
  • Je Kind bis zu 18 Jahren, das im Haushalt lebt, wird ein Nachlass auf den Kaufpreis von 1.000 € gewährt. Dies gilt auch für Kinder, die innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Kaufvertrags geboren werden. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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