Pressemitteilung
Regensburg, 14.09.2023
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Stimmkreis Tirschenreuth: Vereinzelt Fehldrucke des Stimmzettels D
Regensburg/Tirschenreuth. Einer Briefwählerin in der Stadt Tirschenreuth (Stimmkreis 307 Tirschenreuth) wurde ein fehlerhaft zugeschnittener Stimmzettel D für die Zweistimmte der Bezirkswahl ausgegeben. Dieser Fall wurde heute bekannt. Ob auch andere Gemeinden im Stimmkreis Tirschenreuth betroffen sind, ist noch unklar.
Briefwählerinnen und Briefwähler im Stimmkreis 307 Tirschenreuth werden gebeten, ihre Wahlunterlagen zu kontrollieren und für den Fall, dass ein fehlerhafter Stimmzettel ausgehändigt wurde, sich umgehend bei ihrem Wahlamt zu melden, damit der Stimmzettel ausgetauscht werden kann.
Wie können Briefwählerinnen und Briefwähler überprüfen, ob der Stimmzettel fehlerhaft zugeschnitten wurde?
- Der Stimmzettel D für die Zweitstimme der Bezirkswahl (groß/blau) enthält die Listenkandidaten der Parteien mit Ausnahme des jeweiligen Stimmkreisbewerbers (Direktkandidat).
- Er ist überschreiben mit „STIMMZETTEL ZUR BEZIRKSWAHL AM 8. OKTOBER 2023“.
- In der ersten Spalte endet er mit Bewerber Nr. 116 Preuß Martin J. (links unten).
- Ein Musterstimmzettel ist auf der Homepage des Landratsamtes Tirschenreuth abrufbar unter der Rubrik „Wahl 2023“.
Diese PM auf der Website der Regierung der Oberpfalz.
Mit freundlichen Grüßen
Pressestelle der Regierung der Oberpfalz
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Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Pressesprecherin Kathrin Kammermeier
Telefon: 0941 5680-1105
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie Informationen zur o. g. Manövermeldung.
Das Anschreiben mit Übungsart/Zeitraum und dem Bereich finden Sie hier.
Die Lagekarte finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Möglicherweise sind für die kommende Wahl falsche Stimmzettel im Umlauf.
Auf beiliegende Pressemitteilung wird verwiesen, diese finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.
Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.
Die Ergebnisse der Beteiligungen von Bürgern und Gemeinden werden gesammelt, ausgewertet und der Lärmkartierung des Landesamt für Umwelt gegenübergestellt. Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamts für Umwelt Lärmkartierung (bayern.de) verfügbar.
Die Pressemitteilung inkl. Link zum Fragebogen finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Flächensparmanagement der Regierung der Oberpfalz startet den Fotowettbewerb „Bauen – flächeneffizient und innovativ“.
Gesuchte Motive:
Flächeneffiziente neue Wohngebäude, Gewerbebetriebe mit Mehrfachnutzungen, Brachflächen, die neu genutzt werden oder auch historische Gebäude, die liebevoll saniert wurden und damit einen Neubau auf der grünen Wiese ersetzen: Diese Motive in Szene zu setzen ist die Aufgabe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fotowettbewerbs „Bauen – flächeneffizient und innovativ“.
So entsteht eine bunte Sammlung von ansprechenden Beispielen aus der Oberpfalz über die bekannten Projekte hinaus. Alle die planen zu sanieren oder zu bauen, können sich aus diesem Fundus gute Anregungen und Ideen holen. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, mit der endlichen Ressource Fläche möglichst sorgsam und effizient umzugehen.
Gewinnerpreise:
Einen Kurzurlaub im Hotel Hollerhöfe in Waldeck für zwei Personen, eine Übernachtung im Hotel „Post Berching“ für zwei Personen, Gutscheine für das Konzerthaus in Blaibach und für das Regensburger Staatstheater, Essensgutscheine, Familien-Eintrittskarten für viele Attraktionen in der Oberpfalz, regionale Produkte und vieles mehr. Die 20 Siegerbilder werden durch eine hochkarätig besetzte Jury ausgewählt. Die prämierten Bilder werden in der Regierung der Oberpfalz ausgestellt.
Teilnahme: Mindestalter 14 Jahre.
Einsendeschluss: 15.10.2023.
Alle Informationen finden Sie unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/regierungsbezirk/flaechensparoffensive/fotowettbewerb
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Die Sommerferien neigen sich langsam dem Ende zu und das neue Schuljahr 2023/2024 beginnt bald wieder. Am Dienstag, den 12.09.2023 fängt die Schule in ganz Bayern wieder an. Die Polizei wird deshalb, wie auch in all den Jahren zuvor, sowohl am ersten Schultag als auch in den Tagen und Wochen danach ein besonderes Augenmerk auf die Überwachung der Schulwege richten. Die Beamten werden die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeiten in der Nähe von Schulen und Schulbushaltestellen kontrollieren und ganz besonders auf die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder in den Autos ein Auge haben.
Die Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. bittet deshalb alle Personen, die Kinder mit dem Pkw zur Schule oder zum Kindergarten bringen, diese nur gesichert zu transportieren. Gerade bei den Geschwindigkeiten, die innerorts gefahren werden, sind Sicherheitsgurt und Kinderrückhaltesysteme bei einem Unfall Lebensretter Nr. 1. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Polizei, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben. Verstöße gegen die Kindersicherungspflicht werden die Polizeibeamten unnachsichtig ahnden. Wer ein Kind gänzlich ungesichert transportiert, muss mit 60 Euro Bußgeld rechnen. Mehrere ungesicherte Kinder schlagen mit 70 Euro zu Buche. Hinzu kommen jeweils noch Gebühren und ein Punkt in Flensburg.
Ganz allgemein appelliert die Polizei an alle Fahrzeugführer, sich gegenüber Kindern immer so zu verhalten, dass deren Gefährdung ausgeschlossen ist. Insbesondere sollte dies durch eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft erfolgen, wenn Kinder im Blickfeld auftauchen. Insbesondere bei Kindern des ersten Schuljahres muss auch dann, wenn sie sich auf dem Schulweg befinden, mit Unbesonnenheiten gerechnet werden. Es ist außerdem immer damit zu rechnen, dass Kinder kurz vor oder hinter einem Omnibus die Fahrbahn sorglos überqueren. Auch die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit bis max. 7 km/h bei der Vorbeifahrt an Schulbussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage wird überwacht werden.
Im vergangenen Schuljahr ereignete sich im Bereich der Polizei Eschenbach kein „Schulwegunfall“. Deshalb sollte es trotzdem allen Verkehrsteilnehmern ein Anliegen sein, an der Vermeidung von Verkehrsunfällen mitzuwirken. Die Überwachungsmaßnahmen der Polizei können nur ein kleiner Beitrag zur Erreichung dieses Zieles sein. Nur mit entsprechender Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer untereinander und ganz besonders gegenüber den Kleinsten und Schwächsten kann dies gelingen.
Die Polizei appelliert an alle Fußgänger, vorhandene Ampelanlagen und Zebrastreifen zu benutzen.
Zawal, PHM,
Verkehrserzieher
PI Eschenbach i.d.OPf.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung der Oberpfalz – Höhere Naturschutzbehörde plant am Freitag, den 27.10.2023 um 14 Uhr einen Runden Tisch um den Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet Nr. 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ zu präsentieren und mögliche Fragen zu beantworten. Hierzu lädt die Regierung der Oberpfalz, höhere Naturschutzbehörde, die betroffenen Grundstückseigentümer und -pächter, Gemeinden, örtliche Verbände und die für das Natura 2000-Gebietsmanagement zuständigen Fachbehörden ein.
Die Einladung finden Sie hier.
Die Übersichtskarte finden Sie hier.