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Annahme von Grün- und Gartenabfällen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab Montag, den 02. März 2026 werden wieder im städtischen Bauhof, Birschlingweg 17, Grüngut- und Gartenabfälle angenommen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Manövermeldung im Juni

Sehr geehrte Damen und Herren, die Manövermeldung vom 01.06. bis 30.06.2026 finden Sie hier. Die Lagekarte können Sie hier einsehen.

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Wasserwirtschaftsamt Weiden i.d.OPf. wurde für den Bereich des Landkreises Neustadt a.d.Waldnaab eine aktualisierte Hochwasserwarnung ausgegeben.

Es wird gebeten, sich weiterhin über die Entwicklung der Pegel und der Hochwasserlage zu informieren.

Weitere Informationen und Pegelstände können unter http://www.hnd.bayern.de  und die aktuellen Unwetterwarnungen können unter http://www.wettergefahren.de abgerufen werden.

Neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises

Ab dem 07.02.2026 gelten neue Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises:

  • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahre

Möchten Sie Ihr biometrisches Passfoto direkt vor Ort anfertigen lassen, fällt hierfür zusätzlich eine Gebühr von 6,00 Euro an. Alternativ können nur digitale Lichtbilder von einem zertifizierten Dienstleister akzeptiert werden.

Bitte berücksichtigen Sie die neuen Gebühren bei Ihrer Antragstellung.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. 

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.