Mit dem Kreisjugendring Neustadt a. d. Waldnaab
Kajak fahren, einen Freizeitpark besuchen, Vogelstimmen erkunden, Radfahren, Berchtesgaden erkunden, Klettern oder in den Zoo fahren. Den aktuellen Flyer finden Sie hier.
Beste Ausbildungs- und Studienchancen in der öffentlichen Verwaltung Bayerns - nähere Informationen finden Sie hier.
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Sehr geehrte Damen und Herren, den Flyer für o. g. Veranstaltung finden Sie hier.
Ab Montag, dem 26. Februar 2024 werden wieder im städtischen Bauhof, Birschlingweg 17, Grün- und Gartenabfälle angenommen. In den Grüngut-Container dürfen: Alle pflanzlichen Abfälle aus privaten Gärten wie Grasschnitt, Laub, Äste, Sträucher, Schnittblumen, Rinde. Nicht eingeworfen werden dürfen: - Sägemehl, Asche, Kehricht, Küchenabfälle und Abfälle, die nicht pflanzlicher Herkunft sind. - Abfälle, die nicht aus privaten Gärten stammen (Landwirtschaft, Gewerbe, öffentliche Anlagen, Friedhöfe). Um das Volumen des Containers voll ausnutzen zu können, muss Baum- und Strauchschnitt entsprechend zerkleinert werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten! ACHTUNG! Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich sämtliche anfallenden kompostierbaren Reststoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden bzw. auf dem Grundstück keinerlei Grüngut anfällt, die Grüngutentsorgung des Landkreises also nicht in Anspruch genommen wird. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Von Grundstücken, für die diese Ermäßigung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin verstärkt stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt und Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden. Aus den gesammelten Grüngutabfällen wird hochwertiger Qualitätsgütekompost hergestellt. Helfen Sie bitte mit, dass keine Fremdstoffe die Beschaffenheit des Kompostes beeinträchtigen. Kompost - Fragen ? Auskunft erteilt der Abfallberater des Landratsamtes Herr Mathias Lexhaller - Telefon 09602 79 3530 -
Sehr geehrte Damen und Herren, die o. g. Pressemitteilung finden Sie hier.
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