Sehr geehrte Damen und Herren,Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verleiht erneut den Bayeri-schen Innovationspreis Ehrenamt für neue Ansätze des Bürgerschaftlichen Engagements. Das Motto für 2026 lautet: „Ehrenamt in Bayern – Gemeinsam stark für morgen“.
"Ehrenamt in Bayern - Gemeinsam stark für morgen"
Dieses Motto ist umfassend zu verstehen. Ganz sicher gibt es viele ideenreiche Ansätze in Bay-ern, mit denen Bürgerinnen und Bürger zukunftsweisende Antworten auf aktuelle Herausforde-rungen geben und dadurch gemeinsam die Basis für eine starke Zukunft schaffen. Der Bayeri-sche Innovationspreis Ehrenamt möchte diese Ansätze sichtbar machen.Dieses Motto ist umfassend zu verstehen. Ganz sicher gibt es viele ideenreiche Ansätze in Bay-ern, mit denen Bürgerinnen und Bürger zukunftsweisende Antworten auf aktuelle Herausforde-rungen geben und dadurch gemeinsam die Basis für eine starke Zukunft schaffen. Der Bayeri-sche Innovationspreis Ehrenamt möchte diese Ansätze sichtbar machen.
Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Teams und Organisationen, die innovative, gemein-wohlorientierte Ideen und Projekte in Bayern planen oder durchführen. Die Preisgelder von ins-gesamt 75.000 Euro werden in zwei Kategorien vergeben. Für INNOVATIVE PROJEKTE, die bereits realisiert werden, auch wenn die Umsetzung des Projektes noch ganz am Anfang steht, gibt es sechs Einzelpreise je 10.000 Euro. Für NEUE IDEEN und Konzepte, die unmittelbar um-gesetzt werden können, gibt es fünf Förderpreise je 3.000 Euro. Die Preisträger sollen im Früh-jahr 2026 bei einem Festakt in München geehrt werden.Die Bewerbung ist bis 5. Oktober 2025 möglich auf dem Bayerischen Ehrenamtsportal. Nä-here Informationen zum Preis finden Sie dort und in der Anlage.
Informieren und bewerben unter www.innovationehrenamt.bayern.de oder hier.
Ab 01.08.2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente auch in unserer Kommune vereinfacht und digitalisiert. Lichtbilder können Sie direkt in der Behörde anfertigen lassen. Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr lediglich 6,00 Euro. Bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Reisepass wird nur ein Lichtbild erstellt. Die Gebühr von 6 Euro ist nur einmal zu bezahlen. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Alternativ können Bürger und Bürgerinnen auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Lichtbilder werden durch die Fotodienstleister künftig digital an die Behörde per Cloud übertragen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR-Code als Ausdruck. Papierbasierte Passbilder dürfen für die Dokumentenbeantragung nicht mehr akzeptiert werden.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes wenden:
09645/9200-15 (Frau Engelmann) oder 9200-16 (Frau Bitterer)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Bekanntmachung zur 21. Änderungssatzung zur Kindergarten-Gebührensatzung der Stadt Eschenbach i.d.OPf. finden Sie hier:
Die 21. Änderungssatzung zur Kindergarten-Gebührensatzung der Stadt Eschenbach i.d.OPf. finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2025 durchgeführt. Darüber hatten wir Sie bereits Anfang des Jahres mit unserer Pressemitteilung zum Start des Mikrozensus 2025 informiert. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.
In Bayern werden insgesamt rund 130 000 Personen in etwa 65 000 zufällig ausgewählten Haushalten stellvertretend für alle bayerischen Einwohnerinnen und Einwohner zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres haben bereits rund 65 000 Personen an der Erhebung teilgenommen, etwa genauso viele Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.
Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Ihnen heute das Projekt „NEW kinderleicht“ vorstellen – eine kostenfreie und datenschutzkonforme App, die Familien mit Kindern im Kita- und Grundschulalter aus der Region dabei unterstützt, den Familienalltag spielerisch, kreativ und entwicklungsfördernd zu gestalten.
👉 Die App „NEW kinderleicht“ kann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://new-kinderleicht.de/apps/
Den Flyer mit QR-Code finden Sie hier.
Außerdem gibt es auch einen Instagramkanal @newkinderleicht, auf den gerne verwiesen werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
Linda Weismeier
LAG-Managerin
SG 15 - Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Naturpark
Geschäftsführerin
Forum Neustadt Plus e.V.
Im Rahmen der Jugendbeteiligungsveranstaltung „NEW Real Talk“ in Eschenbach i. d. OPf. äußerten junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Wunsch nach mehr Transparenz über Freizeitangebote in der Region. Daraus entstanden ist eine umfassende Vereinsliste für Kinder und Jugendliche im VierStädtedreieck.
Die Übersicht ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, sich gezielt über Vereinsangebote in den zehn Mitgliedskommunen zu informieren – auch über die eigenen Gemeindegrenzen hinaus. „Oft möchten Jugendliche eine bestimmte Sportart ausüben, die in ihrer eigenen Gemeinde nicht angeboten wird. Mit der Vereinsliste möchten wir eine Übersicht schaffen, welche Angebote in den Nachbarkommunen zur Verfügung stehen“, so Daniela Koslowski, Regionalmanagerin der ILE. Ziel ist es, den Zugang zu Freizeitaktivitäten zu erleichtern, neue Interessen zu entdecken und die Vernetzung innerhalb der Region zu fördern.
Die Vereinsliste ist ab sofort auf der Website der ILE VierStädtedreieck abrufbar. Vereine, die noch nicht aufgeführt sind, können sich unkompliziert bei der Geschäftsstelle melden, um aufgenommen zu werden.
Link zur Übersicht: https://ile-region-vierstaedtedreieck.de/projekte/laufend/vereinsangebot/
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