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Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Stand 22.02.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom Wasserwirtschaftsamt Weiden wurde für den Bereich des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab eine Hochwasserwarnung ausgegeben. Diese finden Sie hier.

Es wird gebeten, sich weiterhin über die Entwicklung der Pegel und der Hochwasserlage zu informieren.

Weitere Informationen und Pegelstände können unter http://www.hnd.bayern.de und die aktuellen

Unwetterwarnungen können unter http://www.wettergefahren.de abgerufen werden.

Annahme von Grün- und Gartenabfällen 2024

Ab Montag, dem 26. Februar 2024 werden wieder im städtischen Bauhof, Birschlingweg 17, Grün- und Gartenabfälle angenommen. In den Grüngut-Container dürfen: Alle pflanzlichen Abfälle aus privaten Gärten wie Grasschnitt, Laub, Äste, Sträucher, Schnittblumen, Rinde. Nicht eingeworfen werden dürfen: - Sägemehl, Asche, Kehricht, Küchenabfälle und Abfälle, die nicht pflanzlicher Herkunft sind. - Abfälle, die nicht aus privaten Gärten stammen (Landwirtschaft, Gewerbe, öffentliche Anlagen, Friedhöfe). Um das Volumen des Containers voll ausnutzen zu können, muss Baum- und Strauchschnitt entsprechend zerkleinert werden. Das Verbrennen von Gartenabfällen ist grundsätzlich verboten! ACHTUNG! Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich sämtliche anfallenden kompostierbaren Reststoffe durch Eigenkompostierung verwertet werden bzw. auf dem Grundstück keinerlei Grüngut anfällt, die Grüngutentsorgung des Landkreises also nicht in Anspruch genommen wird. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Von Grundstücken, für die diese Ermäßigung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin verstärkt stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt und Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün- und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig selbst kompostiert werden können und somit die Grüngutcontainer des Landkreises doch in Anspruch genommen werden müssen, kann die Ermäßigung nicht gewährt werden. Aus den gesammelten Grüngutabfällen wird hochwertiger Qualitätsgütekompost hergestellt. Helfen Sie bitte mit, dass keine Fremdstoffe die Beschaffenheit des Kompostes beeinträchtigen. Kompost - Fragen ? Auskunft erteilt der Abfallberater des Landratsamtes Herr Mathias Lexhaller - Telefon 09602 79 3530 -